Mietverwaltung

Mietverwaltung für Wohnung und Mehrfamilienhaus.

Die Mietverwaltung beruht auf BGB, Mietvertrag, Mietverwaltervertrag, Rechtsprechung und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft.

Grundlagen

Die Aufgaben werden rechtlich und organisatorisch sauber geführt.

  • BGB, Mietvertrag und Mietverwaltervertrag
  • Rechtsprechung und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
  • Klare Abstimmung mit dem Vermieter
  • Dokumentierte Übergaben und Rückgaben
  • Korrespondenz mit Mietern und Hausverwaltern bei Eigentumswohnungen
Aufgaben

Kaufmännische und technische Betreuung.

Kaufmännische Aufgaben

  • Vermietung der Wohnungen inklusive Mietersuche und Bonitätsprüfung
  • Vertragsabschluss und protokollierte Wohnungsabnahmen
  • Erstellung von Nebenkostenabrechnungen für Mieter
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Mieterhöhungsverfahren
  • Überwachung und Beitreibung von Eigentümeransprüchen

Technische Aufgaben

  • Beauftragung und Abwicklung von Reparaturen
  • Beauftragung und Abwicklung von Sanierungsmaßnahmen
  • Überwachung der Hausmeisterdienste
  • Überwachung der Reinigungsdienste
  • Kündigung nach Absprache und Freigabe mit dem Vermieter
  • Bei Bedarf Abstimmung zu gerichtlichen Verfahren

Sprechen wir über Ihre Immobilie.

Wir nehmen uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch und prüfen Ihren Bedarf für WEG-Verwaltung, Mietverwaltung oder Beratung.