Mietverwaltung
Mietverwaltung für Wohnung und Mehrfamilienhaus.
Die Mietverwaltung beruht auf BGB, Mietvertrag, Mietverwaltervertrag, Rechtsprechung und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft.
Grundlagen
Die Aufgaben werden rechtlich und organisatorisch sauber geführt.
- BGB, Mietvertrag und Mietverwaltervertrag
- Rechtsprechung und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
- Klare Abstimmung mit dem Vermieter
- Dokumentierte Übergaben und Rückgaben
- Korrespondenz mit Mietern und Hausverwaltern bei Eigentumswohnungen
Aufgaben
Kaufmännische und technische Betreuung.
Kaufmännische Aufgaben
- Vermietung der Wohnungen inklusive Mietersuche und Bonitätsprüfung
- Vertragsabschluss und protokollierte Wohnungsabnahmen
- Erstellung von Nebenkostenabrechnungen für Mieter
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Mieterhöhungsverfahren
- Überwachung und Beitreibung von Eigentümeransprüchen
Technische Aufgaben
- Beauftragung und Abwicklung von Reparaturen
- Beauftragung und Abwicklung von Sanierungsmaßnahmen
- Überwachung der Hausmeisterdienste
- Überwachung der Reinigungsdienste
- Kündigung nach Absprache und Freigabe mit dem Vermieter
- Bei Bedarf Abstimmung zu gerichtlichen Verfahren
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Wir nehmen uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch und prüfen Ihren Bedarf für WEG-Verwaltung, Mietverwaltung oder Beratung.