WEG-Verwaltung
Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen.
Grundlage sind WEG-Gesetz, Teilungserklärung, Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft, Verwaltervertrag, BGB, Verordnungen, Richtlinien und Rechtsprechung.
Grundlagen
Die Verwaltung arbeitet auf klarer Beschluss- und Vertragsbasis.
- WEG-Gesetz und Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung
- Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft und Verwaltervertrag
- BGB, Verordnungen, Richtlinien und Rechtsprechung
- Regelmäßige Begehung der Wohnanlage
- Enge Absprache und Abstimmung mit dem Beirat
Aufgaben
Kaufmännische und technische Betreuung.
Kaufmännische Aufgaben
- Erstellung des Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes
- Anfechtungssichere Gesamt- und Einzelbetriebskostenabrechnung
- Durchführung der Eigentümerversammlungen
- Abschluss von Wartungs-, Energie- und Versicherungsverträgen
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Überwachung der Hausgeldzahlungen, Verwaltung der WEG-Konten und Buchführung
Technische Aufgaben
- Veranlassung und Überwachung von Reparaturen und Wartungsarbeiten
- Erstellung eines Sanierungs- und Modernisierungsplanes
- Überwachung beschlossener Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Angebotseinholung und Verhandlung
- Überwachung der Hausmeister- und Reinigungsdienste
- Aufstellung und Überwachung einer Hausordnung
Sprechen wir über Ihre Immobilie.
Wir nehmen uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch und prüfen Ihren Bedarf für WEG-Verwaltung, Mietverwaltung oder Beratung.