WEG-Verwaltung

Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen.

Grundlage sind WEG-Gesetz, Teilungserklärung, Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft, Verwaltervertrag, BGB, Verordnungen, Richtlinien und Rechtsprechung.

Grundlagen

Die Verwaltung arbeitet auf klarer Beschluss- und Vertragsbasis.

  • WEG-Gesetz und Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung
  • Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft und Verwaltervertrag
  • BGB, Verordnungen, Richtlinien und Rechtsprechung
  • Regelmäßige Begehung der Wohnanlage
  • Enge Absprache und Abstimmung mit dem Beirat
Aufgaben

Kaufmännische und technische Betreuung.

Kaufmännische Aufgaben

  • Erstellung des Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes
  • Anfechtungssichere Gesamt- und Einzelbetriebskostenabrechnung
  • Durchführung der Eigentümerversammlungen
  • Abschluss von Wartungs-, Energie- und Versicherungsverträgen
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Überwachung der Hausgeldzahlungen, Verwaltung der WEG-Konten und Buchführung

Technische Aufgaben

  • Veranlassung und Überwachung von Reparaturen und Wartungsarbeiten
  • Erstellung eines Sanierungs- und Modernisierungsplanes
  • Überwachung beschlossener Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Angebotseinholung und Verhandlung
  • Überwachung der Hausmeister- und Reinigungsdienste
  • Aufstellung und Überwachung einer Hausordnung

Sprechen wir über Ihre Immobilie.

Wir nehmen uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch und prüfen Ihren Bedarf für WEG-Verwaltung, Mietverwaltung oder Beratung.